Rentenbank

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Die Landwirtschaftliche Rentenbank mit Sitz in Frankfurt am Main ist die deutsche Förderbank für Agrarwirtschaft und ländliche Entwicklung. Die Bank finanziert durch Kreditvergabe vielfältige Investitionen, um zukünftiges Wachstum zu ermöglichen. Die Refinanzierung erfolgt überwiegend an den internationalen Kapitalmärkten. Gegründet wurde die Rentenbank im Jahr 1949 als Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Anstaltslast trägt der Bund. Seit 1. Januar 2014 gilt zusätzlich eine ausdrückliche Garantie des Bundes für die Verbindlichkeiten der Bank.

Rentenbanken sind im 19. Jahrhundert gegründete staatliche Banken (öffentliche Realkreditinstitute) zur Ermöglichung der Grundlastenablösung.

Seit dem Mittelalter waren die Bauern in den meisten Gebieten Deutschlands verpflichtet, ihren Grundherren Grunddienstbarkeiten (Hand- und Spanndienste, Frondienste, Naturalleistungen) zu erbringen.

Im 19. Jahrhundert sollten im Rahmen der überall in Europa einsetzenden Bauernbefreiung diese Verpflichtungen aufgelöst werden. Zur Entschädigung für die wegfallenden dinglichen Leistungen der Bauern an ihre Herren gaben die Rentenbanken staatlich garantierte, frei handelbare und verzinste Schuldverschreibungen (Rentenbriefe) als Kapitalabfindung an die Grundherren aus. Die Bauern dagegen mussten den Rentenbanken über einen längeren Zeitraum feste Geldbeträge zahlen, aus denen die Rentenbanken Zins und Tilgung für die Schuldverschreibungen bedienen konnten.

Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich sowohl an Produktionsbetriebe der Land- und Forstwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus als auch an Hersteller landwirtschaftlicher Produktionsmittel sowie Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die mit der Landwirtschaft in enger Verbindung stehen. Die Bank finanziert ebenfalls Vorhaben der Ernährungswirtschaft sowie sonstiger vor- und nachgelagerter Unternehmen. Darüber hinaus fördert sie Investitionen von Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts im ländlichen Raum sowie privates Engagement zur ländlichen Entwicklung. Der Förderauftrag schließt explizit den agrarbezogenen Umweltschutz, erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe aus der Landwirtschaft, die Verbreitung des ökologischen Landbaus, den agrarbezogenen Verbraucherschutz sowie den Tierschutz in der Landwirtschaft ein.

Die Kredite werden wettbewerbsneutral über die jeweilige Hausbank vergeben.

Daneben führt die Rentenbank agrarbezogene Liquiditätshilfe- und Zinsverbilligungsprogramme im Auftrag des Bundes und der Bundesländer durch.

Der Bilanzgewinn der Rentenbank wird unter Wahrung des Gemeininteresses zur Förderung der Landwirtschaft verwendet. Er wird je zur Hälfte dem Zweckvermögen und dem Förderungsfonds zugeführt. Während das Zweckvermögen der Förderung von agrarwirtschaftlichen Innovationen dient, werden aus dem Förderungsfonds eine Vielzahl von Einzelprojekten und Institutionen unterstützt, die für Landwirtschaft und ländliche Räume von Bedeutung sind.