Sparkasse Vorderpfalz

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Die Sparkasse Vorderpfalz ist eine Sparkasse in der Vorderpfalz, deren Zentrale sich in Ludwigshafen am Rhein befindet.

Sie entstand am 15. Juli 2004, als die Stadtsparkasse Ludwigshafen a. Rh. und die Stadtsparkasse Schifferstadt zur Sparkasse Vorderpfalz Ludwigshafen a. Rh. – Schifferstadt fusionierten. Die neue Sparkasse gehört seitdem zu den zehn größten Sparkassen in Rheinland-Pfalz und besitzt 23 Geschäftsstellen – darunter zwei reine SB-Geschäftsstellen.

Seit dem Zusammenschluss verwaltet die Sparkasse Vorderpfalz 296.000 Personenkonten.Die Sparkasse Vorderpfalz Ludwigshafen a. Rh. – Schifferstadt hatte im Geschäftsjahr 2009 eine Bilanzsumme von 2,176 Mrd. Euro und verfügte über Einlagen von 589,04 Mio. Euro. Gemäß der Sparkassenrangliste 2009 liegt sie nach Bilanzssumme auf Rang 147. Sie verfügt über 20 Filialen und 573 Mitarbeiter.[3]

Sparkassen-Finanzgruppe Sparkasse Vorderpfalz

Die Sparkasse Vorderpfalz Ludwigshafen a. Rh. – Schifferstadt ist Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Sparkasse vertreibt daher Bausparverträge der regionalen Landesbausparkasse, offene Investmentfonds der Deka und vermittelt Versicherungen der SV SparkassenVersicherung. Im Bereich des Leasing arbeitet die Sparkasse Vorderpfalz Ludwigshafen a. Rh. – Schifferstadt mit der Deutschen Leasing zusammen. Zuständige Landesbank ist die Landesbank Baden-Württemberg. Die Bank fungiert unter anderem als Verrechnungsstelle für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, dient der Anlage von Liquiditätsreserven der Sparkasse Vorderpfalz Ludwigshafen a. Rh. – Schifferstadt und unterstützt dieses Kreditinstitut – durch die Ausgabe von Pfandbriefen oder Kommunalobligationen – bei seiner Refinanzierung.

Einlagensicherung Sparkasse Vorderpfalz

Die Sparkasse Vorderpfalz Ludwigshafen a. Rh. – Schifferstadt gehört dem Einlagensicherungssystem der Sparkassen an. Diese Sicherung erfolgt auf drei Ebenen. Zunächst ist der regionale Sparkassenverband verpflichtet, eine notleidende Sparkasse über den regionalen Sparkassen-Stützungsfonds (Cash-Fonds) zu stützen. Reichen dessen Mittel nicht aus, so erfolgt ein überregionaler Ausgleich aus Mitteln aller Sparkassen-Stützungsfonds und des Haftungsverbundes mit den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen. Sollte die Stützung der Sparkasse und damit ihrer Einleger durch diese Einrichtungen ebenfalls nicht ausreichen, greift die gesetzliche Einlagensicherung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Eine Beanspruchung der Gewährträger, durch wen auch immer, wurde nach der Brüsseler Konkordanz ausgeschlossen. Lediglich für Ansprüche, die vor dem 18. Juli 2005 entstanden sind und eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2015 haben, gilt die alte Gewährträgerhaftung.