EC Karte
Sie suchen Informationen zum Begriff: EC Karte? Dann sind Sie hier richtig. Die eurocheque-Karte (kurz: EC-Karte) war bis zum 1. Januar 2002 eine Garantiekarte für die Einlösung eines eurocheques. Der Name der auf einem Scheck und einer Plastikkarte beruhenden Zahlungsverkehrsdienstleistung wurde zu einer der ersten Marken im Bereich der Geldinstitute. Zugleich war der eurocheque die erste grenzüberschreitende Dienstleistung dieser Art in Europa. Sie wurde inzwischen durch die effektivere Debitkarte (Bankkarte, Sparkassenkarte) ersetzt.
Wir haben hier einige Links zusammen gestellt, die Ihnen helfen sollen zum Thema: „EC Karte“ weiterführende Informationen zu erhalten.
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Vor allem im bei Problemstellungen mit Geldkarten, EC-Karten oder Kreditkarten wird oft nach: EC Karte gefragt. Sie sind mit dieser Anfrage nicht allein. Gerne dürfen Sie sich auch direkt mit einer eMail an uns wenden, sollten Ihnen die auf dieser Internetseite gemachten Vorschläge oder Links nicht ausreichen bzw. nicht zielführend sein.
Sie finden weitere Hinweise zu Ihrer Problemstellung hier: EC Karte
Die Garantiekarte für den eurocheque überbrückte die Schwäche eines Schecks, nicht durch den Bezogenen angenommen werden zu können, das Akzeptverbot (Art. 4 Scheckgesetz). Auf den Scheck geschriebene Annahmevermerke gelten als nicht geschrieben. Eine Anweisung kann zwar angenommen werden. Durch die Annahme einer Anweisung ist für den Zahlungsempfänger die Verität der gegen den Bezogenen (Angewiesenen) entstanden Forderung gesichert. Bei der Ungewissheit über ihre Bonität hat es aber sein Bewenden. Das Verkehrsbedürfnis verlangte deshalb nach einem garantierten Einstehen des bezogenen Bankiers für die Forderung bis zu einer bestimmten Höchsthaftungssumme. Diese betrug zunächst 300 DM, später dann 400 DM.