HASPA

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Die Hamburger Sparkasse AG (Haspa) ist eine von sechs in Deutschland noch bestehenden freien öffentlichen Sparkassen mit Sitz in Hamburg. Mit einer Bilanzsumme von rund 37,6 Milliarden Euro (Stichtag 31. Dezember 2009) und 5.547 Mitarbeitern ist sie die größte Sparkasse in Deutschland. Sie ist eine 100%ige Tochter der Haspa Finanzholding.

Sie ist aus der 1972 abgeschlossenen Fusion der Hamburger Sparkasse von 1827 und der Neuen Sparkasse von 1864 entstanden.

Unternehmensstruktur HASPA

Die Hamburger Sparkasse ist eine nicht-börsennotierte Aktiengesellschaft. Rechtsgrundlage der Sparkasse ist die HASPA-Satzung. Im Gegensatz zu den meisten anderen Sparkassen unterliegt sie nicht einem Sparkassengesetz, als Aktiengesellschaft aber dem deutschen Aktiengesetz. Organe der Sparkasse sind der Vorstand, der Aufsichtsrat, die Hauptversammlung und verschiedene Beiräte.

Die Sparkasse hat verschiedene Zentralbereiche eingerichtet. Hierzu zählen unter anderem:

  • Privat- und Individualkunden
  • Firmenkunden
  • Private Banking

Sie verfügt über rund 180 Geschäftsstellen, 60 Individualkunden-Center und sieben Firmenkunden-Center. Weitere Kompetenz-Center existieren für Existenzgründungen, komplexe Immobiliengeschäfte und das Großkundengeschäft. Im Großraum Hamburg betreibt die HASPA insgesamt rund 370 Geldautomaten.

Die Hamburger Sparkasse AG besitzt darüber hinaus Beteiligungen an folgenden Unternehmen:

  1. Haspa BGM – Beteiligungsgesellschaft für den Mittelstand mbH
  2. GBP Gesellschaft für betriebliche Pensionsplanung mbH
  3. HASPA Vertriebsgesellschaft mbH
  4. Wincor Nixdorf Portavis GmbH
  5. Hanseatischer Sparkassen- und Giroverband

Geschäftsausrichtung HASPA

Die HASPA betreibt als Sparkasse das Universalbankgeschäft. Nach eigenen Angaben ist sie die marktführende Bank in der Metropolregion Hamburg für Privat-, Individual- und mittelständische Firmenkunden.

Geschichte der Haspa HASPA

Vor dem Hintergrund des Endes der napoleonischen Ära und der Neuordnung der politischen Verhältnisse in Europa durch den Wiener Kongress wurde auf Initiative des Senators Dr. Amandus Augustus Abendroth durch Hamburger Bürger die damalige „Hamburger Sparcasse von 1827“ gegründet. Ganz im Sinne hanseatischer Kaufleute erfolgte dies ohne eine Einlage der Stadt. Überraschenderweise wurde bald festgestellt, dass nicht nur die finanziell minderbemittelte Bevölkerung ihr Geld anlegte, sondern auch Geschäftsleute, Handwerker und andere Gewerbetreibende erschienen. Hierdurch zeigte sich, dass die Bevölkerung das ursprünglich Konzept einer „Armensparkasse“ selbständig abgewandelt hatte.

Unter dem Slogan „Sparkasse für kleinste Beträge“ wurde in den ersten Jahren eine Geschäftspolitik betrieben, deren primäres Ziel sich auf Einlagen von 8 bis 30 Kurant-Mark (damals die gängige Hamburger Währung) begrenzte, welche mit 3 1/8 Prozent verzinst wurden. Der Geschäftsbetrieb erfolgte zunächst bescheiden mit zwei bezahlten Mitarbeitern (Buchhalter und Bote) und sechs ehrenamtlichen Personen, die für die Ein- und Auszahlungen verantwortlich zeichneten. Die räumliche Präsenz beschränkte sich zunächst auf zwei eingerichtete Büros: je eines im Stadthaus und im Eimbeckschen Haus.

Ein besonderer Einschnitt der bis dato jungen Sparkasse ereignete sich im Jahre 1864. Aufgrund aus heutiger Sicht nicht zwingend notwendiger Differenzen im Vorstand der Haspa, welche im Zusammenhang mit der Abschaffung der – inzwischen 60 Mark betragenden – Einlagenhöchstgrenze stand, gründeten die beiden ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Dr. Rudolf Martin und F. E. Schlüter die „Neue Sparcasse von 1864“.

Diese Teilung währte bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts. Erst im Jahre 1968 wurden schließlich unter den maßgeblichen Bestrebungen des Vorstandsspechers Peter Mählmann die ersten Schritte der im Jahre 1972 erfolgten Fusion beider Sparkassen vollzogen. Im Gegensatz zu der in Deutschland überwiegenden Zahl von Sparkassen in öffentlich-rechtlicher Form, konstitutierte sich die neue „Hamburger Sparkasse“ weiterhin als „juristische Person alten hamburgischen Rechts“, also als privatwirtschaftliche Sparkasse. Ein wichtiger Schritt für die Entwicklung der Haspa in den 1980er Jahren erfolgte durch die Beendigung des sogenannten Sparkassenkrieges zwischen der Haspa und dem Land Schleswig-Holstein. Hierbei ging es insbesondere um einen Konflikt, innerhalb dessen es der Hamburger Sparkasse untersagt wurde, weitere Geschäftsstellen in den an Hamburg angrenzenden Gemeinden in Schleswig-Holstein zu eröffnen. Dieser Rechtsstreit ging auf juristischer Ebene bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Am 16. Juni 2003, also zum 176. Geburtstag, geschah die bis heute letzte große Veränderung der Haspa. An diesem Tag wurde der Bankbetrieb der Hamburger Sparkasse in eine Aktiengesellschaft überführt und die Gesellschaft alten hamburgischen Rechts in „HASPA Finanzholding“ umfirmiert.

Am 23. April 2010 hat das Hamburgische Oberlandesgericht ein vorinstanzliches Urteil gegen die Haspa zu einer Schadenersatzzahlung wegen angeblicher Falschberatung bei dem Verkauf von Lehman-Zertifikaten aufgehoben.