Girokonto mit Pfändungsschutz
Jeder Verbraucher kann ab dem 1. Juli sein Girokonto bei jeder Bank in ein Konto mit Pfändungsschutz umwandeln lassen. Der Kontoinhaber hat dann bei einer eventuellen Kontopfändung weiterhin Zugang zu seinem Geld. Ein solches Girokonto wird als P-Konto bezeichnet und bleibt monatlich bis 985,15 Euro vor dem Zugriff von Gläubigern bewahrt. Dieser Pfändungs-Freibetrag kann individuell angepasst werden. Ist z.B. der Kontoinhaber des Girokontos (P-Konto) unterhaltspflichtig und bekommt er Kindergeld, bleiben noch höhere Summen pfändungsfrei, die die Bank automatisch berücksichtigen muss. Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen sind hier ebenso geschützt wie eventuelle Geldgeschenke Dritter.
Bei der Kontoumwandlung spielt es weiter keine Rolle, ob bereits eine Pfändung vorliegt oder nicht. Es kann einfach ein Antrag bei der jeweiligen Bank gestellt werden. Achten Sie jedoch eventuell bei der Beantragung eines P-Kontos, darauf, dass ein solcher Antrag der Schufa gemeldet werden kann und somit eventuell Ihre Kreditwürdigkeit beeinträchtigt wird.
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Vor allem bei der Suche nach einem neuen oder zusätzlichem Girokonto bei gleichzeitig schlechter Schufa oder gar nach einer Kontopfändung wird oft nach: Girokonto mit Pfändungsschutz gefragt. Sie sind mit dieser Problemstellung nicht alleine. Gerne dürfen Sie sich auch direkt mit einer Anfrage an uns wenden, sollten Ihnen die auf dieser Internetseite gemachten Vorschläge oder Links nicht ausreichen bzw. nicht zielführend sein.
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Sie finden noch weitere Hinweise zu Ihrer Problemstellung hier: Girokonto mit Pfändungsschutz